Betreiberverantwortung im Facility Management

Das Thema Betreiberverantwortung ist im Facility Management zentral. Denn letzten Endes ist es der Betreiber, der für einen sicheren Betrieb in der Verantwortung steht. Facility Manager unterstützen dabei, die zahlreichen Aufgaben, die rund um Sicherheit und einen reibungslosen Betriebsablauf entstehen, verantwortungsvoll umzusetzen.

Welche rechtlichen Grundlagen es in Sachen Betreiberverantwortung gibt und was die Betreiberpflichten sind, sehen wir uns in diesem Beitrag näher an. Außerdem werfen wir einen Blick darauf, wie NOA mit digitalen Lösungen die Arbeit im Facility Management effizient und prozesssicher gestalten kann.

DI (FH) Andreas Marksteiner Erstellt am: 22.06.2023
Betreiberverantwortung im Facility Management

Definition: Was ist die Betreiberverantwortung?

Die Betreiberverantwortung umfasst die Pflichten, denen Betreiber nachkommen müssen, um einen sicheren und reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

Damit der Betrieb sicher und vorschriftsgemäß läuft, müssen BetreiberInnen passende Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört zum Beispiel die regelmäßige Wartung von gebäudetechnischen Anlagen, wie die der Heizungsanlage oder der Aufzüge.

Je nach Art der Einrichtung können Hygienemaßnahmen besonders wichtig sein, wie in medizinischen oder gastronomischen Betrieben.

Definition: Was ist die Betreiberverantwortung?

Auch die Verkehrssicherungspflicht gehört zur Betreiberverantwortung. Darunter versteht man die Aufgabe, das Verkehren Dritter im und um den Betrieb sicher zu gestalten. Wird gegen Betreiberpflichten verstoßen, können rechtliche Konsequenzen die Folge sein – es gilt die Betreiberhaftung.

Gesetzliche Grundlagen der Betreiberverantwortung in Deutschland und Österreich

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich sind die rechtlichen Grundlagen für die Betreiberverantwortung genau geregelt. Eines der wichtigsten Gesetze in Deutschland ist dabei das Arbeitsschutzgesetz.

Es verpflichtet BetreiberInnen dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten zu gewährleisten. Hinzu kommen die Regelwerke der Arbeitsstättenverordnung und die der Betriebssicherheitsverordnung. In Österreich bietet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eine ähnliche Grundlage.

Die rechtlichen Grundlagen zu kennen ist unverzichtbar, denn mit ihnen soll ein sicherer Betrieb von Gebäuden ermöglicht werden. 

Das sind die Betreiberpflichten

Welche Betreiberpflichten gelten, hängt unter anderem von der konkreten Einrichtung ab. Allgemein gesprochen sind Betreiber verantwortlich für:

  • die Wartung und Instandhaltung von überwachungsbedürftigen Anlagen und der Gebäude
  • die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
  • regelmäßige Kontrollen und Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
  • die Sicherstellung von Arbeitssicherheit
  • die Schulung der MitarbeiterInnen, beispielsweise bezüglich Arbeitssicherheit oder Hygiene 
  • die Gewährleistung der Sicherheit des Gebäudes, beispielsweise durch Brandschutz oder Zugangskontrollen

Klargestellt – wer ist der Betreiber?

Wir haben nun viel von Betreiberverantwortung gesprochen, doch wer ist eigentlich der Betreiber? In der Regel ist der Eigentümer eines Gebäudes der Betreiber, oder aber das Unternehmen, das es nutzt. Aber auch MieterInnen können Betreiberpflichten übernehmen.

Betreiberpflichten können grundsätzlich übertragen werden. Darum ist es wichtig, in jedem konkreten Fall genau zu definieren, wer Betreiber ist und welche Pflichten an wen abgegeben werden. So lassen sich Missverständnisse vermeiden.

Betreiberpflichten vs. Unternehmenspflichten

Betreiberpflichten und Unternehmenspflichten scheinen im ersten Augenblick ähnlich zu sein. Jedoch umfassen beide Begriffe grundsätzlich verschiedene Aufgaben. 

Bei den Betreiberpflichten geht es um alle Aufgaben rund um die Instandhaltung eines Gebäudes, also der Gebäudebetrieb oder auch das Gebäudemanagement. So wird ein reibungsloser Betriebsablauf sichergestellt.
Die Unternehmerpflichten hingegen betreffen die Unternehmensstruktur: Hier stehen Arbeitsrecht oder auch steuerliche Vorschriften im Vordergrund. Für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb müssen beide Aspekte berücksichtigt werden.

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Betreiberverantwortung übertragen – wer kann Betreiberpflichten übernehmen?

Es ist möglich, Betreiberverantwortung beispielsweise von Besitzern zu Auftragnehmern zu übertragen – wie an das Facility Management. Dieses kann inhouse oder extern sein. Bei der Pflichtenübertragung muss eindeutig festgehalten werden, wer welche Verantwortlichkeiten innehat.

Aufgaben zu delegieren ist sinnvoll und insbesondere bei größeren Betrieben oft nicht vermeidbar. Denn die Pflichten, die auf Betreiber warten, sind vielfältig und setzen oftmals spezialisiertes Wissen voraus. 

Facility Manager oder externe Dienstleister können durch ihr Know-How, beispielsweise was die technischen Anlagen und die Gebäudetechnik betrifft, zum effizienten Betriebsablauf beitragen. Eindeutige Vereinbarungen und ein enger Austausch mit den BetreiberInnen führen zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Die Vertragsgestaltung sollte so transparent wie möglich sein.

Aufsicht statt Durchführung in Betriebsstätten

Wichtig zu beachten ist: Auch wenn Betreiberpflichten delegiert werden können, befreit das die Betreiber nicht von ihrer Verantwortung. Aufsicht und Gewährleistung verbleiben im Rahmen der Betreiberverantwortung beim Betreiber selbst. Darum ist es wichtig, dass Facility ManagerInnen ihre Tätigkeiten dokumentieren.

Außerdem sollten Betreiber die Erfüllung der übertragenen Pflichten regelmäßig kontrollieren und im engen Austausch mit dem Facility Management bleiben. So kann die Zusammenarbeit für alle Parteien zum Erfolg werden.

Was passiert im Schadensfall?

Gerade im Schadensfall ist es wichtig, dass Klarheit darüber herrscht, wer die Verantwortung trägt und wer haftet. Je nach Art des Betriebs und Art des Schadens können verschiedene Versicherungen sinnvoll sein. Darum ist es das Beste, mögliche Risiken bereits im Vorfeld auszumachen, Vereinbarungen sowie vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Auch ExpertInnen können bei der Gefährdungsbeurteilung helfen. So können Betreiberrisiken minimiert werden. 

Im Schadensfall ist es wichtig nachzuweisen, dass der Betreiberverantwortung nachgekommen wurde. Ansonsten können rechtliche Konsequenzen die Folge sein.

Überblick – was Facility Manager über Betreiberverantwortung wissen sollten

Genau über die Betreiberverantwortung Bescheid zu wissen ist sowohl für den Betreiber selbst als auch für den Facility Manager wichtig. Immerhin sind Bereiche wie die technische Instandhaltung und die Arbeitssicherheit nicht nur für die Gewährleistung des reibungslosen Betriebsablaufs entscheidend – sie sind auch gesetzlich relevant. 

Überblick – was Facility Manager über Betreiberverantwortung wissen sollten

Wenn Betreiberverantwortung an das Facility Management übergeben wird, ist eindeutige Kommunikation wichtig. Jeder sollte wissen, wo welche Verantwortlichkeiten liegen und wie diesen nachgekommen werden kann. Somit sind die enge Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Facility Manager und eine gute Organisation der Abläufe die wichtigsten Herausforderungen.

Mithilfe von Know-How auf dem neuesten Stand können Facility ManagerInnen am effektivsten unterstützen. In den letzten Jahren hat sich das noch junge Berufsbild des Facility Managers immer stärker etabliert. Daraus hervorgegangen ist eine Fülle an für die Branche sehr wertvollem Wissen.

Eine wichtige Informationsquelle für Facility Manager ist die GEFMA 190 (German Facility Management Association). Die GEFMA Richtlinie 190 [1] bietet Informationen über Betreiberverantwortung im Facility Management. Einen umfassenden Leitfaden für das Facility Management stellt außerdem das VDI-Handbuch Facility Management dar [2].

Auch beim TÜV Nord findet sich eine Definition der Betreiberverantwortung nach VDI 3810: „Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (Publikumsverkehr).“ [3]

Betreiberverantwortung – Digitalisierung für das Mehr an Rechtssicherheit

Die Möglichkeiten der Digitalisierung können einen erheblichen Anteil dabei leisten, der Betreiberverantwortung effizient und sicher nachzukommen sowie Haftungsrisiken zu minimieren.
Wenn Aufgaben delegiert werden, nimmt die Dokumentation einen umso höheren Stellenwert ein.

Durch digitale Lösungen von NOA können Facility Manager die Durchführung ihrer Maßnahmen unkompliziert dokumentieren. Anhand dieser Dokumentation lassen sich außerdem Prozesse der Betriebsorganisation optimieren.

Facility Management mithilfe von NOA

Jederzeit digital abrufbare Schritt-für-Schritt-Anleitungen erleichtern die Ausführung von Aufgaben. Der Arbeitsfortschritt kann dabei in Echtzeit festgehalten werden.

Digitale Tools unterstützen dabei, den Betreiberpflichten nachzukommen. So können sie auch für mehr Rechtssicherheit sorgen. Mithilfe der Digitalisierung werden die Aufgaben der Betreiberverantwortung transparenter als je zuvor und Prozesse können effektiv gesichert werden.

Mit NOA lässt sich professionelles Hygienemanagement innovativ und verlässlich auf digitale Beine stellen.

Quellen:

[1]  https://www.facility-management.de/artikel/fm_Neuauflage_der_GEFMA_190_Betreiberverantwortung-3732887.html
[2]  https://www.vdi.de/richtlinien/details/vdi-handbuch-facility-management
[3]  https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/wissen-kompakt/betreiberpflichten-wahrnehmen-und-delegieren-so-vermeiden-unternehmen-rechtsfolgen/#:~:text=Was%20ist%20Betreiberverantwortung%3F,“

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